Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünenzur Gemeinderatsitzung am 8. Mai 2025

Beteiligung des Flecken Adelebsen an der neu gegründeten Genossenschaft Bürgerwind Solling-Vorland eG

Der Rat möge beschließen:
Der Flecken Adelebsen tritt der neu gegründeten Genossenschaft Bürgerwind Solling Vorland eG bei und erwirbt 100 Geschäftsanteile in Höhe von je € 1000.-

Die Verwaltung wird beauftragt, in diesem Zusammenhang nach möglichen Förderprogrammen (zinsgünstige Kredite, Investitionszuschüsse) zu recherchieren.

Begründung:
Die „Förderung von EE Bürgerenergie“ ist Teil des Maßnahmenkatalogs (B 05) des von uns beschlossenen Klimaschutzkonzeptes.

Die neu gegründete Genossenschaft verfolgt das Ziel, eine Windkraftanlage der neuesten Generation zwischen Imbsen und Dransfeld zu errichten. Auf dem Standort befinden sich derzeit zwei kleinere ältere WKAs der Windkraft Solling KG, die im Rahmen des Repowering abgerissen und durch die neue Anlage ersetzt werden sollen. Die Akteure der neuen Genossenschaft bringen langjährige Erfahrung aus der Windkraft Solling KG mit, die bereits 3 WKAs erfolgreich errichtet hat und aktuell betreibt.

Das Investitionsvolumen für die geplante Anlage beträgt ca.10 Mio.€, es wird eine Eigenkapitalquote von 25% angestrebt. Aktuell ist die Genossenschaft dabei, dieses Kapital durch die Beteiligung möglichst vieler Mitglieder einzuwerben.

Eine Beteiligung der Kommune an der Bürgerenergiegenossenschaft wäre folglich eine wirksame ideelle und materielle Unterstützung und damit eine sinnvolle Umsetzung unseres Klimaschutzkonzeptes.
Mittelfristig könnte der Flecken Adelebsen über die Gewinnbeteiligung zudem Einnahmen in nicht unerheblicher Höhe erzielen, da die Bürgergenossenschaft mit Ehrenamtlichen arbeitet und sämtliche Gewinne an ihre Mitglieder ausschüttet.

Kreditfinanzierte Investitionen in Erneuerbare Energien sind grundsätzlich möglich, sofern von einer Amortisation der Investition oder gar von einer langfristigen Entlastung des Haushalts ausgegangen werden kann. (vgl. hierzu die Antwort des Innenministeriums auf eine entsprechende Anfrage des Landtagsabgeordneten Michael Lühmann – siehe unten)

Für die Fraktion Bündnis 90 Die Grünen Andrea Ströbele

Zum Punkt der Kreditfinanzierung hier ein Auszug aus einer Antwort des Innenministeriums auf eine Anfrage des MdL Michael Lühmann:

„Investitionskredite, die zur Realisierung von Investitionen in erneuerbare Energien und in den Klimaschutz erforderlich sind, können daher grundsätzlich auch bei nicht dauernd leistungsfähigen Kommunen genehmigt werden. Sie sind im Rahmen der Genehmigungsfähigkeit des Gesamtkreditvolumens zu betrachten und sind dabei Teil der investiven Schwerpunktsetzung der Kommune, ggf. mit der Folge, dass in anderen Bereichen Einschränkungen oder zumindest Beschränkungen der Ausweitung weiterer Investitionen erforderlich sein können.

Die Entscheidung über die Genehmigungsfähigkeit des Kreditgesamtbetrages und damit auch der für Klimaschutzmaßnahmen eingeplanten Kreditaufnahmen kann nur nach Gesamtwürdigung der jeweiligen Haushaltslage im konkreten Einzelfall erfolgen. Wenn für die geplanten Investitionen, z. B. Photovoltaikanlagen, tatsächlich eine Amortisation oder gar eine langfristige Entlastung des kommunalen Haushalts dargestellt wird, wird es im Rahmen der Ermessensausübung für gerechtfertigt gehalten, dies positiv zu berücksichtigen.“