Andrea Ströbele hat nun offiziell die Nachfolge von Andreas Vogelsang in der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen angetreten.
In dem von den Fraktionen CDU, FDP/FWG WiBar und Bündnis 90/Die Grünen gemeinsam eingebrachten Antrag zur Dauer der Ratsitzungen geht es darum, diese oftmals sehr langen Sitzungen zukünftig zeitlich zu begrenzen.
Dies sprach wohl fast allen Ratsmitgliedern aus der Seele, denn der Antrag wurde nach eingehender Diskussion mit großer Mehrheit angenommen. Man einigte sich darauf, die Gemeinderatssitzungen zu einem in der Einladung bereits angekündigten zweiten Termin eine Woche später fortzusetzen – falls die Tagesordnung nach 3 Stunden nicht vollständig abgearbeitet werden konnte.
Gemeinsamer Antrag der Fraktionen von CDU, FDP/FWG WiBar und Bündnis 90/Die Grünen zur Ratssitzung am 14.09.2023:
Ratssitzungen sollen nicht länger als drei Zeitstunden dauern
Der Rat der Gemeinde Adelebsen möge folgenden Beschluss fassen:
Ratssitzungen sollen nicht länger als drei Zeitstunden dauern. Konnten Tagesordnungspunkte in dieser Zeit nicht behandelt werden, wird die Sitzung unterbrochen und zu einem neu anzusetzenden Termin weitergeführt.
Begründung:
Es ist in der Vergangenheit mehrfach vorgekommen, dass Ratssitzungen mit mehr als 25 Tagesodnungspunkten angesetzt worden sind, die dann teilweise bis in die Nachtstunden (23:00-23:30 Uhr) dauerten. Es ist nicht zu erwarten, dass nach vielen Stunden Sitzungsdauer noch effizient und aufmerksam gearbeitet werden kann, zumal was die berufstätigen Ratsmitglieder betrifft, die schon einen Arbeitstag hinter sich haben. Im Sinne einer zumutbaren Ausübung des Ehrenamtes beantragen wir, die Dauer der Ratssitzungen auf drei Zeitstunden zu begrenzen.
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Unter Punkt 16 der Tagesordnung wurde nachfolgender Antrag diskutiert und mit den Stimmen der drei Fraktionen von CDU, FDP/ FWG WiBar und den Grünen mehrheitlich angenommen. Die SPD-Fraktion hat geschlossen dagegen gestimmt.
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen an den Gemeinderat des Flecken Adelebsen:
Anschaffung eines Elektrofahrzeugs für den Einsatz als Dorfbus
Der Bürgerbus Flecken Adelebsen e.V. (BBFA) hat sein innerörtliches Mobilitätsangebot trotz stetig wachsender Fahrgastzahlen nach fast einem Jahr eingestellt.
In der Zeit wurden 255 zahlende Fahrgäste befördert. Ein wesentlicher Grund für die Einstellung war, dass der BBFA kein verlässliches Angebot sicherstellen konnte, da das Fleckenmobil für die Fahrten auf der „Adelebser Acht“ nicht regelmäßig zur Verfügung stand. Der BBFA geht daher davon aus, dass bei gelegentlichen Ausfällen der Fahrten die Zuverlässigkeit nicht gegeben und anstelle der gewünschten weiteren Zunahme der Fahr-gastzahlen eher mit einem gegenteiligen Effekt zu rechnen ist.
Die Landesnahverkehrsgesellschaft (LNVG) hat dem BBFA bestätigt, dass das Betriebskonzept der „Adelebser Acht“ nicht dem Personenbeförderungs-gesetzes (PBefG) unterliegt, soweit das Fahrentgelt 30 ct/km nicht übersteigt und das Fahrzeug von der Gemeinde zur Verfügung gestellt wird.
Der BBFA würde mit seinen ehrenamtlichen Fahrern gern weiterhin einen Fahrbetrieb auf den Strecken der „Adelebser Acht“ anbieten, benötigt hierfür aber ein Fahrzeug, das für diesen Zweck zuverlässig verfügbar ist.
Daher schlägt der BBFA die Anschaffung eines Elektrofahrzeugs, z.B. Citroen e-Berlingo mit 7 Sitzen zu einem Preis von ca. 40.000 € vor. Hierfür müsste ein Förderantrag beim Zweckverband Verkehrsverbund Süd-Niedersachen (ZVSN) durch die Gemeinde gestellt werden. Lt. Förderrichtlinie des ZVSN beträgt der Investitionszuschuss für Dorfbusprojekte mit CO2-freiem Antrieb 85%, max. 34.000€, sodass der Investitionsanteil der Gemeinde ca. 6.000€ betragen würde. Aufgrund der Förderrichtlinie muss das Fahrzeug zu 2/3 der Jahresfahrleistung als Dorfbus genutzt werden, steht aber zu einem Drittel (>2000 km/a) für Fahrten der Gemeindemitarbeiter*innen zur Verfügung.
Die durch den Fahrbetrieb der „Adelebser Acht“ entstehenden Stromkosten sind vom BBFA zu tragen. Die weiteren Betriebskosten werden max. denen entsprechen, die auch für das Fleckenmobil anfallen und müssten von der Gemeinde getragen werden.
Der Rat möge beschließen, einen Förderantrag für einen Dorfbus beim ZVSN zu stellen (Antragsfrist 30. September) und ein Elektrofahrzeug anzuschaffen, vorbehaltlich der Förderung von 85 % durch den ZVSN. Die laufenden jährlichen Kosten für den Dorfbusbetrieb (Versicherung etc.) sollen von der Gemeinde ermittelt und den Fraktionen mitgeteilt werden.
Für die Fraktion von Bündns 90/ Die Grünen
Petra Löb-Kompart